Über die neue Jugendherberge am Berliner Ostkreuz wird kein Baustopp verhängt, die Betreiber müssen vorerst auch keine Pacht an das Land zahlen. Das Verwaltungsgericht wies den entsprechenden Eilantrag einer Hostelkette zurück. Ob es sich bei dem Pachtvertrag um eine verbotene Subvention handelt, entschieden die Richter jedoch nicht.
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Jugendherberge am Ostkreuz darf weitergebaut werden