Der Mietspiegel bleibt umstritten. Das Berliner Landgericht stellte am Mittwoch fest, dass er, zumindest in einem aktuellen Fall, keine Grundlage zur Ermittlung ortsüblicher Mieten sei. Damit sind die Mieter, die die Klage angestrengt hatten, erneut gescheitert. Sie hatten sich auf den Mietspiegel 2013 berufen, um eine Mieterhöhung zu verhindern.
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Landgericht hält Mietspiegel für nicht maßgeblich