Eltern oder Schüler können sich die Schulbücher nicht aussuchen – das folgt aus einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, das am Mittwoch veröffentlicht wurde. Geklagt hatte der Vater eines 17-Jährigen, der Geschichte als Leistungskurs belegt hat. In dem beanstandeten Lehrbuch wird die Landung der Alliierten in der Normandie 1944 als „Invasion“ bezeichnet.

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Eltern haben kein Recht auf bestimmte Schulbücher
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