Das Auto eines Berliners wurde abgeschleppt, weil er es in einem vorübergehenden Halteverbot geparkt hatte. Der Mann argumentierte, er habe kein Verbotsschild gesehen und klagte sich durch alle Instanzen. Nun gab ihm das Bundesverwaltungsgericht recht – das Urteil betrifft alle Autofahrer und nimmt die Behörden in die Pflicht.
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Berliner Parker müssen nicht mehr so genau hinschauen
