Jeweils bis zum 31. Mai muss die Steuererklärung für das vorherige Jahr beim Finanzamt eingereicht werden – so ist es Vorschrift. Bislang gilt allerdings auch: Wer trödelt wird gemahnt, sonst passiert erstmal nichts weiter. Nun will die Bundesregierung offenbar die Zügel anziehen – mit einem monatlichen Verspätungszuschlag.
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Wer zu spät kommt, den bestraft das Finanzamt