Ein Besuch des stillen Örtchens ist in der Regel eine sehr private Angelegenheit. Wer sich dabei während der Arbeitszeit verletzt, kann laut einem Berliner Urteil trotzdem einen Dienstunfall geltend machen. Geklagt hatte eine Beamtin, die sich eine Platzwunde und eine Prellung zugezogen hatte.
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Verletzung bei Toilettenbesuch geht als Dienstunfall durch