Wer muss für eine Straße aufkommen, die früher im Mauerstreifen lag? Das Bezirksamt wollte die Straßenerschließungskosten auf die neuen Grundstückseigentümer umlegen. Insgesamt stolze 643.00 Euro. Nun hat ein Gericht die Anwohner entlastet – mit einer interessanten Begründung.

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Anlieger müssen nicht für Erschließung von Mauer-Straße zahlen
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