Ein Urteil, das Wellen schlägt: Für Abwasser-Anschlüsse, die zu DDR-Zeiten gelegt wurden, dürfen rückwirkend keine Gebühren erhoben werden – so das Oberverwaltungsgericht am Donnerstag. Hinzu kommt eine Übergangszeit bis zum Jahr 2000 – und selbst Anschließer, die noch „jünger“ sind, können auf Rückzahlungen hoffen.
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Auch jüngere Altanschließer können auf Rückzahlung hoffen