16.000 Anbieter von Ferienwohnungen vertritt der Online-Vermittlungsdienst „airbnb“ nach eigenen Angaben allein in Berlin – anscheinend greift das Zweckentfremdungsverbot hier noch nicht richtig. Der Senat will die Daten dieser Anbieter haben und lässt da nicht mit sich reden, auch nicht bei einem Treffen am Donnerstag mit „airbnb“-Managern.

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Berliner Senat lässt sich von "airbnb" nicht erweichen
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