Kein ausreichender Terrorverdacht: Weil es zu wenige Indizien gibt, hat der Bundesgerichtshof den Haftbefehl gegen Ashraf al-T. verweigert. Dennoch sitzt der 27-Jährige nun in U-Haft – wegen Urkundenfälschung. Sein Anwalt findet das rechtswidrig und hat Haftprüfung beantragt.

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BGH verweigert Haftbefehl
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