Unerlaubte Bemalung der Straße – so lautet die Begründung des Ordnungsamtes in Neuruppin für die Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Verwendet wurde aber nicht etwa Sprüh- oder Malerfarbe, eine Siebenjährige hatte auf der Fahrbahn vor ihrem Wohnhaus mit bunter Straßenkreide gezeichnet.

Powered by WPeMatico

Bußgeldverfahren nach Kreidemalerei eingeleitet
Markiert in: