Robert S. hat im September 2014 in Templin Wahlplakate verbrannt. Ein Strafbefehl dafür kann ihm jedoch nicht zugestellt werden, da seine Meldeadresse in Berlin nicht stimmt – sagen die Berliner Behörden. Dabei ist er auch dort nicht unbekannt: Er soll der Mann sein, der in der S-Bahn auf zwei kleine Kinder uriniert hat.

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Das Schweigen der Ämter
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