Im Prozess um krähende Hähne im brandenburgischen Dorf Zitz hat ein Gericht jetzt erst einmal Hausaufgaben verteilt: Der beklagte Hühnerzüchter muss nachweisen, dass seine Hähne keinen unzumutbaren Lärm machen. Der Kläger wiederum soll genaue Zahlen vorlegen, wie viele Hähne sein Nachbar zuletzt im Stall hielt.

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Gericht schickt Kläger zum Hähnezählen
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