Nötigung, Bedrohung und Körperverletzung – das sind Vorwürfe aus Strafanzeigen, die Brandenburger in den letzten Tagen gegen sogenannte „Horror-Clowns“ stellten. Die Polizei will gegen jeden vorgehen, der Leute erschreckt und belästigt – und warnt vor Geld- und Freiheitsstrafen.
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"Horror-Clowns" können ins Gefängnis kommen