Um auf 8,50 Euro Mindestlohn zu kommen, hatte ein Arbeitgeber in Brandenburg Urlaubs- oder Weihnachtsgeld mit in die Summe eingerechnet. Gehr klar, urteilte am Mittwoch das Bundesarbeitsgericht. Brandenburgs Arbeitsministerin Golze sieht das anders.

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Sonderzahlungen zählen mit zum Mindestlohn
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