Die Sportvereine waren verunsichert: Das Bundesfinanzministerium wies daraufhin, dass sie ihre Mittel satzungsgemäß verwenden müssen, wenn sie gemeinnützig und damit steuerbegünstigt bleiben wollen. Kostenlose Angebote für Flüchtlinge, die viele nun anbieten, stehen aber in kaum einer Satzung. Jetzt geben die Landesfinanzminister Entwarnung.
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Sportvereine auch mit freien Flüchtlingskursen gemeinnützig
