Der im „Maskenmann-Prozess“ zu lebenslanger Haft verurteilte Berliner Dachdecker muss wahrscheinlich hinter Gitter. Der Bundesgerichtshof hat die Revisionsanträge seines Verteidigers und einer Nebenklägerin verworfen. Die Brandenburger Polizei zieht unterdessen interne Konsequenzen aus den Ermittlungen.

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Urteil im Maskenmann-Prozess ist rechtskräftig
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