Wird ein Verdächtiger abgeführt, sind Polizisten verpflichtet, ihn vor der Öffentlichkeit zu schützen. Wie sich der Betroffene verhüllt, ist ihm überlassen. Einer der mutmaßlichen Terroristen in Berlin wählte dafür ein Kinderhandtuch.
Powered by WPeMatico
Verhüllt mit DDR-Produkt – Der Terrorverdächtige und sein Äffchen-Handtuch