Das erste Brandenburger Strafverfahren um eine Zwangsheirat ist rechtskräftig abgeschlossen. Ein Potsdamer Familienvater war zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden, hatte aber Berufung eingelegt. Er darf sich seiner Tochter nicht nähern oder Kontakt zu ihr aufnehmen.

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Bewährungsstrafe für Zwang zur Heirat
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