Jetzt steht es schwarz auf weiß: Das Land Brandenburg muss nicht für die Gebühren aufkommen, die den Altanschließern zurückgezahlt werden müssen. Stattdessen sehen Juristen die Abwasser-Zweckverbände in der Pflicht. Die haben jetzt schon Panik – und fordern Unterstützung vom Land.
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Gutachten: Land muss nicht für Altanschließer zahlen