Wer ein öffentliches WLAN betreibt, muss nicht mehr haften, wenn ein Nutzer den Zugang missbraucht. Das hatte die Bundesregierung erst im Frühjahr beschlossen. Doch nun zieht der Europäische Gerichtshof die Daumenschrauben wieder an. WLAN-Betreiber müssen den Zugang auf Verlangen mit einem Passwort schützen.

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EuGH stülpt WLAN-Betreibern Passwortschutz über
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