Privat surfen auf dem Rechner im Büro? Das ist nicht ungewöhnlich – kann aber gravierende Konsequenzen haben. In einem Fall wurde vom Arbeitgeber, ohne die Zustimmung des Mitarbeiters, der Browserverlauf ausgewertet. Und da der Mann offenbar zu viel privat im Netz unterwegs gewesen war, folgte die Kündigung – zu Recht, urteilt jetzt ein Gericht.
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Arbeitgeber darf Browserverlauf der Mitarbeiter auswerten