Die Garnisonkirchen-Gegner dürfen nun doch schon zur Zeit der Übertragung des Fernsehgottesdienstes, also am Sonntag ab 9 statt 11 Uhr, protestieren. Das entschied das Potsdamer Verwaltungsgericht heute. Damit sind die strengen Auflagen der Polizei außer Kraft gesetzt.

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Auflagen gegen Mahnwache nicht zulässig: Potsdamer Verwaltungsgericht: Aktion gegen Garnisonkirche rechtens
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