Altanschließer, die Widerspruch gegen Abwasser-Bescheide eingelegt haben, können sich freuen. Die Beiträge für alte Abwasseranschlüsse wurden gekippt. Laut Oberverwaltungsgericht (OVG) haben schon bezahlte und bestandkräftige Bescheide aber keinen Anspruch auf Rückzahlung. Die Freien Wähler sehen das anders.
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Freie Wähler raten zur Anfechtung von Bescheiden