Künftig soll bei einem Volksbegehren auch der Senat mit Steuergeldern für seine Position werben können. Und damit eine Unterschrift gültig ist, soll neben Name und Anschrift auch das Geburtstdatum – leserlich – angegeben werden. Der Innenausschuss hat der umstrittenen Gesetzesänderung am Montag zugestimmt, fehlt noch das Parlament.

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Gesetzesänderung in Sachen Volksbegehren nimmt Kurs auf
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