Brandenburgs Kommunen müssen den sogenannten Altanschließern Gebühren zurückzahlen – soviel ist klar. Aber welchem Personenkreis genau und ob das Land sich auch beteiligen muss – das ist bisher nicht juristisch geklärt. Aufschluss erhofften sich viele von einem neuen Rechtsgutachten. Und das ist jetzt raus.
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Rechtsgutachten macht den Kommunen wenig Hoffnung